Beim Abschluss von Risikolebensversicherungen wird oft zwischen Raucher und Nichtraucher unterschieden, da das Sterberiskio mit dem Rauchen steigt.
Rauchen im Sinne dieser Bedingungen umfasst das Rauchen von allen Genuss- und Betäubungsmitteln, insbesondere von Zigaretten, E-Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, Schnupftabak und Snus. Sobald du in den letzten 12 Monaten geraucht hast, giltst du als "Raucher:in". Die Häufigkeit spielt bei der Definition keine Rolle.
Es gilt also: Keine Unterscheidung von Häufigkeit bei Rauchen. Wer raucht, egal wieviel, muss sich als Raucher:in deklarieren.